Keilstufe Kinderschutz

Kellertreppe

Kellertreppe

Die Kellertreppe ist eine in den Keller führende Treppe. Kellertreppen dürfen in Ein- und Zweifamilienhäusern auch außerhalb des Hauses errichtet werden, müssen also nicht als Fluchtweg in einem Zug mit anderen Treppen geführt werden. Kellertreppen werden manchmal auch zusätzlich zur innerhalb des Hauses befindlichen Treppe im Freien errichtet, meist an der Außenwand des Hauses, um direkt von außen z. B. vom Garten einen Zugang zu haben. Bei derartigen Außentreppen ist ein Regenwasserablauf mit Schmutzfang im Treppenpodest vor der Kellertüre empfehlenswert.

In Deutschland ist eine steilere Kellertreppe in Ein- und Zweifamilienhäusern nur für zusätzliche (nicht notwendige, also zweite) Treppen in den Keller erlaubt, da gemäß Landesbauordnung jedes nicht ebenerdige Geschoß über (mindestens) eine notwendige Treppe erreicht werden muss.

In Österreich darf man bauordnungsrechtlich (und damit auch hinsichtlich der Maßanforderungen) unterscheiden, ob mit einer Kellertreppe nur Bereiche einer nicht alltäglichen Nutzung erschlossen werden, oder selten genutzte Räume; dann darf sie gemäß ÖNORM B 5371 etwas steiler und schmäler ausgeführt werden, wenn ein knapper Platz dies nötig machen sollte und allgemeine Sicherheitsbedenken (z. B. Eisbildung) nicht entgegenstehen.