Konformitäts-bescheinigung Konstruktionsarten von Treppen

Konformitätserklärung

Konformitätserklärung, EG- Konformitätserklärung

Mit der Konformitätserklärung bestätigt ein Treppenhersteller, dass seine Treppe den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der europäischen Bauprodukte-Richtlinie entspricht. Die Konformitätserklärung ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten und damit von Treppen, deren Konstruktionen in den Geltungsbereich der Bauprodukte-Richtlinie fallen.

Voraussetzung für die Konformitätserklärung ist eine Konformitätsbescheinigung. Konformitätsbescheinigungen sind unterschiedliche Verfahren von Eignungsnachweisen für Bauprodukte. Das Verfahren der Konformitätsbescheinigung, das heißt, welche Aufgaben übernimmt der Hersteller und welche die Zertifizierungsstelle eines Bauproduktes, wird von der Europäischen Bauprodukte-Richtlinie festgelegt. Diese unterscheidet sechs Systeme der Konformitätsbewertung, die zum Nachweis der Konformität der Produkte und der werkseigenen Produktionskontrolle entweder amtlich benannte (notifizierte) Zertifizierungsstellen festlegen, oder bei minder sicherheitsbedürftigen Produkten dies den Herstellern in Eigenverantwortung erlauben.

Die Konformitätserklärungen bzw. die gesamten Zulassungsrichtlinien sollen sicherstellen, dass die in der Europäischen Bauprodukte-Richtlinie festgelegten Vorschriften und Verfahren die festgelegten Leistungen von Treppen während ihrer Produktion mit akzeptabler Wahrscheinlichkeit erreichen. Siehe auch Europäische technische Zulassung.